Die Pflegestufen
ZurückDie Zeiten der Pflege
richtig ermitteln
Pflegestufe 0 heißt nicht, dass keine Hilfe nötig ist, sie jedoch unter einem täglichen pflegerischen Zeitaufwand von 46 Minuten liegt. Für Menschen mit „eingeschränkter Alltagskompetenz“ gibt es – bei entsprechener Voraussetzung – im Rahmen der Sozialhilfe (über den Bezirk) die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung.
Um „Spitzen“ abzumildern bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Kurzzeit- oder auch einer Tagespflege an. Nicht selten sind es nämlich die Pflegenden selbst, die bei andauernder Belastung Hilfe benötigen. Auch dafür haben der Gesetzgeber und die Kassen verschiedene Modelle für eine Kostenübernahme vorgesehen.
Pflegestufe 1: Die “erhebliche Pflegebedürftigkeit” beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen.
Pflegestufe 2: Die “Schwerpflegebedürftigkeit” beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die grundpflegerische Hilfe muss täglich zu mindestens drei verschiedenen Zeiten nötig sein. Es muss mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig sein.
Pflegestufe 3: Die “Schwerstpflegebedürftigkeit” beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens fünf Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen und der konkrete Hilfebedarf jederzeit, auch nachts, gegeben ist (rund um die Uhr). Die schlichte Verlagerung von Pflegemaßnahmen in die Nachtstunden (22 Uhr – 6 Uhr) reicht nicht aus (die BRi dazu).
Quelle: http://www.pflegestufe.info




